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Frühförderung

Der Schwerpunkt unserer Praxis ist Psychomotorik und das ist eine heilpädagogische Leistung, die in den Rahmen der Frühförderung fällt. Heilpädagogische Förderung hat zum Ziel, störende Einflüsse auf die Entwicklung des Kindes oder eine drohende Behinderung abzuschwächen bzw. abzuwenden.  

Wir können Heilpädagogische Leistungen beim zuständigen Leistungsträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), abrechnen. Frühförderung ist für Kinder bis zum Schuleintritt vorgesehen und kann von allen Eltern, unabhängig vom Einkommen in Anspruch genommen werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit unsere Leistungen privat zu bezahlen.

Wie kann ich heilpädagogische Frühförderung für mein Kind erhalten?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie zunächst unverbindlich in einem ersten Gespräch, unabhängig davon, ob es danach zu einer Förderung bei uns kommt oder nicht.

Um eine Förderung zu erhalten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag bei dem zuständigen Fallmanager des LVR stellen (BTHG-LVR). Wir können diesen Kontakt gerne herstellen und Sie bei der Antragstellung unterstützen. 

Wird Ihre Anfrage vom Fallmanager befürwortet, nehmen wir mit Ihnen zusammen den Förderprozess auf. Dazu ermitteln wir über Verhaltensbeobachtung und entwicklungsdiagnostische (Test)Verfahren den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes und einen möglichen heilpädagogischen Förderbedarf. Sollten Sie mit Ihrem Kind schon Diagnostiken durchlaufen haben, werden die Ergebnisse berücksichtigt und der Prozess von uns weitergeführt.  

Es wird für Ihr Kind ein Förderplan mit individuellen Entwicklungszielen erstellt. Der Umfang und die Förderzeit werden zunächst für ein Jahr beantragt. Sobald der Förderplan bewilligt wurde nehmen wir unsere Arbeit mit Ihrem Kind auf. In regelmäßigen Gesprächen begleiten wir Sie als Eltern durch den gesamten Förderprozess und nehmen ggf. auch Kontakt zu anderen beteiligten Personen / Institutionen (Kindergarten, Kinderarzt …) auf.

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