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Frühförderung

Wir sind eine Psychomotorische Praxis und Frühförderstelle. Hier werden heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Frühförderung laut Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX (Leistungen der Eingliederungshilfe) angeboten. 

Die Frühförderung ist für Kinder bis zum Schuleintritt vorgesehen und kann von allen Eltern, unabhängig vom Einkommen, in Anspruch genommen werden. Wurde der Antrag geprüft und bewilligt, werden die Kosten durch den zuständigen Leistungsträger, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), übernommen. Ausführliche Informationen zum Thema „Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt“ finden Sie aus der Webseite des LVR unter: Beratungskompass.

Heilpädagogische Förderung hat zum Ziel, störende Einflüsse auf die Entwicklung des Kindes oder eine drohende Behinderung abzuschwächen bzw. abzuwenden. 

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und wir beraten Sie unverbindlich in einem ersten Gespräch, unabhängig davon, ob es danach zu einer Förderung bei uns kommt oder nicht.

Wie kann ich heilpädagogische Frühförderung für mein Kind erhalten?

1. Für die Antragstellung benötigen Sie für Ihr Kind eine aktuelle ICD-10 Diagnose (nicht älter als 6 Monate). Dies kann in Form eines Rezeptes/einer ärztlichen Bescheinigung Ihres Kinderarztes oder Kinderärztin, eines Berichtes eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder einer interdisziplinären Frühförderstelle erfolgen. Auch eine Verdachtsdiagnose ist hierfür ausreichend. 

2. Sie stellen Ihren Antrag bei der/dem zuständigen Fallmanager*In des LVR. Ihre Antragstellung kann per Mail oder telefonisch erfolgen. Die weiteren, erforderlichen Dokumente finden Sie unter folgendem Link: https://www.bthg.lvr.de/de/downloads/. Hier finden Sie auch die Online-Möglichkeit einen Antrag zu stellen. 

3. Wird Ihre Anfrage von der/dem Fallmanager*In befürwortet und bewilligt, haben Sie das Wunsch- und Wahlrecht, wo Sie Kind fördern lassen möchten. Sollten Sie sich für unsere Praxis entscheiden, nehmen wir mit Ihnen zusammen den Förderprozess auf. Dazu ermitteln wir über Spiel- und Verhaltensbeobachtung und einem entwicklungsdiagnostischen (Test)Verfahren den aktuellen Entwicklungstand Ihres Kindes und einen möglichen heilpädagogischen Förderbedarf. Sollten Sie mit Ihrem Kind schon Diagnostiken durchlaufen haben, werden die Ergebnisse berücksichtigt und der Prozess von uns weitergeführt. 

Der Umfang und die Förderzeit werden zunächst für ein Jahr beantragt. Anhand eines individuellen Förderplans wird Ihr Kind dann einmal wöchentlich bei uns gefördert. In regelmäßigen Gesprächen begleiten wir Sie als Eltern durch den gesamten Förderprozess und nehmen ggf. auch Kontakt zu anderen beteiligten Personen / Institutionen (Kindergarten, Kinderarzt …) auf.

Wenn Sie unabhängig vom LVR Ihr Kind bei uns fördern lassen möchten, besteht auch die Möglichkeit unsere Leistungen privat zu bezahlen.

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